Es werden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Waren keine sichtbaren oder offensichtlichen Mängel aufweisen. Ausnahmen können für Produkte gemacht werden, die einen genau beschriebenen Mangel oder einen Mangel aufweisen, der im Rahmen eines Verkaufs angeboten wird.

Bei versteckten Mängeln kann der Kunde eine Reklamation einreichen, in der er verlangt, dass die Ware in Übereinstimmung mit dem Vertrag gebracht wird (durch kostenlose Reparatur oder Ersatz durch eine neue) oder dass eine Preisminderung oder ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt.

Eine Beschwerde kann sich auf eine Garantie oder Gewährleistung beziehen.

Gewährleistungsanspruch

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer, wenn die verkaufte Sache einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist. Detaillierte Regelungen zur Gewährleistung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Die Grundlage für die Prüfung einer Reklamation ist die Mitteilung an den Verkäufer innerhalb der im geltenden Recht festgelegten Frist.

Gewährleistungsansprüche

Informationen zu den geltenden Garantiebedingungen finden Sie auf der dem Produkt beiliegenden Garantiekarte. Sollte die Garantiekarte dem gekauften Produkt nicht beiliegen, wenden Sie sich bitte an uns, um die Garantiebedingungen zu erfahren.

Benachrichtigung über den Anspruch:

Reklamationen sollten durch Rücksendung des Produkts zusammen mit dem Reklamationsbeleg an die genannte Adresse erfolgen:

Ekranowo.pl
ul.Starzyńskiego 2a
05-090 Dawidy

Sie können auch das folgende Formular ausfüllen hier und senden Sie es per E-Mail: sklep@ekranowo.pl.

Wir reagieren auf alle Beschwerden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang.

Wichtig!

Wenn Sie ein defektes Produkt einschicken, denken Sie bitte daran, das komplette Gerät mitzuschicken, da dies für den Service oft notwendig ist.

Denken Sie auch an Ihren Kaufbeleg (Quittung oder Rechnung), der die Schadensabwicklung beschleunigen wird.

Gütliche Beilegung von Streitigkeiten

Der Verbraucher kann die gütliche Streitbeilegung nutzen. Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, d. h. die Beilegung des Falls erfolgt ohne Einschaltung eines Gerichts.

Die für den Streitfall zuständige Stelle ist:

Gewerbeaufsicht
Masowischer Woiwodschaftsinspektor für Handelsinspektion in Warschau

Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.uokik.gov.pl, unter "Gütliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten".

Die gütliche Einigung ist ein Verfahren nach der Beschwerde. Es findet statt, wenn der Verbraucher nach Einreichung einer Beschwerde keine Einigung mit dem Gewerbetreibenden erzielt hat. Wenden Sie sich daher in erster Instanz direkt an uns.